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   FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99   

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https://dejure.org/2000,11482
FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99 (https://dejure.org/2000,11482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2000 - 5 K 161/99 (https://dejure.org/2000,11482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 5 K 161/99 (https://dejure.org/2000,11482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liebhaberei bei einem im Rahmen eines Schneeballsystems nur mit Verlusten betriebenen Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen; Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung eines Gewerbebetriebs; Beweis des ersten Anscheins bei Einzelhandelsunternehmen für die Absicht der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem im Rahmen eines Schneeballsystems nur mit Verlusten betriebenen Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem im Rahmen eines Schneeballsystems nur mit Verlusten betriebenen Einzelhandel mit Gebrauchsgegenständen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Fehlt das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, stellen Verluste aus einer solchen Tätigkeit steuerlich nicht relevante negative Einkünfte aus einer Liebhaberei dar (Beschluß des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1984, 751).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Hinzu kommen müssen weitere Umstände, die es als ernsthaft möglich erscheinen lassen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663 ).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Es muß aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (Urteil des BFH vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202 , m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Es müssen vielmehr weitere auf ein persönliches Interesse hindeutende Umstände hinzukommen, wie z. B. die nebenberufliche Vermietung von Gegenständen, die der Freizeitgestaltung dienen (Wohnmobil, Segelyacht, Sportboot usw.; vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1999 X R 106/95, Finanz-Rundschau -FR-1999, 657 m.w.N.).
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im Kostenpunkt beruht auf den §§ 151 Abs. 3 und 155 FGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10 und 711 Zivilprozeßordnung (vgl. Beschluß des BFH vom 5. April 1981 IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Schlüsse können auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige darauf reagiert, daß er längere Zeit hindurch Verluste erwirtschaftet hat (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108).
  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Denn Unternehmen dieser Art. sind nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet, der Befriedung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 22. März 1996 III R 49/95, BFH/NV 1996, 812).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95

    Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Steuern zu sparen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 4/95, BFH/NV 1998, 947 zur Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2000 - 5 K 161/99
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 328), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird.
  • FG Thüringen, 21.02.2002 - II 215/00

    Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit im Amway-Vertrieb; Gewinnfeststellung

    Denn Unternehmen dieser Art. sind nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (Urteile des BFH vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289, in BFH/NV 1996, 812, des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Mai 2000 5 K 161/99, in juris und in lex inform abgespeichert).

    Der hier entscheidende Senat ist deshalb - anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Mai 1000 5 K 161/99, a.a.O.) - der Überzeugung, dass es beim Handel im Rahmen eines Strukturvertriebes nicht grundsätzlich einen Anscheinsbeweis oder eine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht gibt.

  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 5 K 257/06

    Liebhaberei - Überprüfung von Gasgeräten an Wohnwagen und Wohnmobilen auf

    Zudem ermöglicht sie ihm, Steuern zu sparen und damit Gegenstände der Freizeitgestaltung, wie das Wohnmobil, zu finanzieren (vgl. Urteil des Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg vom 4. Mai 2000 5 K 161/99, dokumentiert in [...]).
  • FG Thüringen, 31.03.2004 - III 1063/03

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einer Gastwirtschaft

    Regelmäßig spricht z.B. bei (Einzel-) Handelsunternehmen der Beweis des ersten Anscheins zunächst dafür, dass sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, denn Unternehmen dieser Art sind nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (Urteile des BFH vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, in BFH/NV 1996, 812, des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Mai 2000 5 K 161/99).
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